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20.07.2010

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Verwaltungsgericht weist behördliche Willkür in die Schranken

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Urteil zu NPD-Klage nach dem Bundesparteitag 2009

"Antifaschistische" Raumvergabepraxis in Berlin gescheitert

Es ist schon erstaunlich, was sich Behörden so alles einfallen lassen, um der NPD das Leben beziehungsweise die politische Arbeit zu behindern. Wenn öffentliche Räumlichkeiten von der Partei wie von anderen Parteien auch in Anspruch genommen werden sollen, ist die Liste der Ausreden sehenswert. Entweder sind diese Räumlichkeiten permanent ausgebucht oder die Mitarbeiter hätten falsche Terminkalender benutzt oder es finden ständig Reparaturarbeiten statt, natürlich immer dann, wenn die NPD die Nutzung beantragt.

Die vorsätzliche Lügerei klappt aber nicht immer. In Bamberg musste die Stadtverwaltung empfindliche Niederlagen vor den Gerichten einstecken. Nachdem auch Berliner Bezirksämter der NPD per Gerichtsbeschluß Räumlichkeiten zur Verfügung stellen musste, hoffte man mit Hilfe von Linksanwälten den Stein der Weisen gefunden zu haben. Im Nutzungsbescheid und im Mietvertrag wurden „antifaschistische Klauseln“ eingefügt, die so aussehen:

„Der Bescheid kann ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn ..... von der Nutzerin oder von Teilnehmern der Veranstaltung Gründe gesetzt werden, aufgrund derer eine Überlassung der Objekte nicht erfolgt wäre; insbesondere wenn die Veranstaltung einen rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalt hat oder nimmt, durch Wort oder in Schrift oder durch angebotene Medien die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt sowie zu Krieg und Gewalt verherrlicht oder zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen wird, konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist (zum Beispiel durch Gegenveranstaltungen)“.

Die 12 Berliner Bezirksbürgermeister haben sich Anfang des Jahres 2009 darauf geeinigt, diese Klauseln überall für die Vermietung von öffentlichen Räumlichkeiten anzuwenden.

Diese Klauseln mussten von der NPD auch für die Nutzung des Ernst-Reuter-Saales in Berlin-Reinickendorf für den Bundesparteitag am 4. und 5. April 2009 unterschrieben werden, sonst hätten alle Gäste vor verschlossenen Türen gestanden. Die NPD hat dagegen Klage eingereicht und die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Klauseln beantragt und unter anderem folgendermaßen argumentiert:

„Vollkommen unüblich sind die Klauseln 6 und 8 des abgeänderten Überlassungsbescheides vom 3. April 2009. Artikel 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit der Selbstbindung der Verwaltung räumt allen Parteien einen Nutzungsanspruch ein. Durch die im vorliegenden Fall tatsächlich ausgeübte Verwaltungspraxis wird die Nutzung allerdings nur noch mit den Einschränkungen dieser beiden Punkte des Bescheides gewährt. Dadurch verändert sich auch der Anspruchsinhalt, weil tragender Rechtsgrund nun mal die Selbstbindung beziehungsweise die gängige Verwaltungspraxis ist. Mit dieser Vorgehensweise hätte es die Beklagte selbst in der Hand, den Zugangsanspruch zu modifizieren.

Das aber könnte im Extremfall dazu führen, daß es in der Hand der Beklagten läge, auf den Inhalt der Veranstaltung Einfluß zu nehmen. Sie könnte ab sofort zur Bedingung der Nutzung machen, daß nur noch „sozialdemokratische“ Themen, globalisierungsfreundliche oder „politisch korrekte“ Themen und Meinungsinhalte besprochen oder geäußert werden dürfen. Für andere Veranstaltungen oder Meinungsäußerungen gäbe es dann keinen Nutzanspruch mehr. Dies allerdings liefe dem Gebot zuwider, alle Parteien gleich zu behandeln. In ähnlicher Weise liefe diese Verwaltungspraxis auch Artikel 5 des Grundgesetzes zuwider. Für strafrechtlich relevante Handlungen stehen das Strafgesetzbuch und das Versammlungsrecht zur Verfügung.

Die Verwaltung darf Meinungsäußerungen nicht zum mietvertraglichen Gegenstand machen. Sie darf keine Meinungen verbieten, die strafrechtlich nicht erfaßt sind. Insoweit ist die Klausel in § 3 Absatz 1 der Nutzungsvereinbarung unwirksam, weil sie nicht auf Straftatbestände beschränkt ist, sondern vielmehr allgemein-politische Vorstellungen wiedergibt“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat der NPD Recht gegeben und festgestellt, dass der Widerrufsvorbehalt rechtswidrig gewesen sei. Er entspreche nicht dem allgemeinen Verfahrensrecht, da im Zeitpunkt des Bescheiderlasses alle Voraussetzungen für den Überlassungsanspruch der NPD vorgelegen hätten. Der Vorbehalt verstoße auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Behörde nach ihrer hier maßgeblichen früheren ständigen Praxis Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe. Der Widerrufsvorbehalt verstoße inhaltlich gegen Artikel 21 des Grundgesetzes. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, so lange diese nicht gegen Strafgesetze verstießen.

Weiter hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts festgestellt, daß die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Saales einschließlich des Foyers gehabt habe. Sie habe dies ausdrücklich beantragt, und es habe der ständigen bezirklichen Praxis entsprochen, bei der Raumvergabe auch das beantragte Foyer zur Verfügung zu stellen.

Als Teilnehmer dieses Bundesparteitages in Berlin-Reinickendorf kann man sich noch lebhaft an die lächerlichen Klebestreifen auf dem Fußboden des Foyers erinnern, die die nicht zu betretenden Flächen abgrenzen sollten und an die hektischen Aktivitäten des Bezirkspersonals beim geplanten Aufstellen von Informationsständen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Um sein Gesicht zu wahren, wird das Reinickendorfer Bezirksamt wohl die Berufung einlegen.

Bianca Klose

Bianca Klose von Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus (MBR) hat sich seinerzeit gerühmt, zusammen mit einschlägigen Linksanwälten diese Klauseln erfunden zu haben. Jetzt wird sie sich wohl was Neues einfallen lassen müssen. Spannend wird nur die Frage sein, ob sich die Berliner Bezirke wieder von überwiegend linksaußen dominierten Vereinen vorschreiben lassen, was Recht und Gesetz ist.

Frank Schwerdt

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Samstag 14.04.2012 3. Südwestdeutscher Kulturtag 2012 Samstag 14.04.2012 „Damit Kinderland werde, muß Vaterland sein!“ In einer Zeit des Volkstodes, des allumfassenden Liberalismus und der Ichsucht, gibt es wohl kaum ein Thema, welches drängender für unser aller Zukunft ist. Eigene Kinder und der Erhalt unseres Volkes! So soll der „3. Südwestdeutsche Kulturtag“ am 14. April 2012 im Zeichen des Volkserhaltes stehen und auch wieder mit einigen Klischees aufräumen. Als Redner haben sich Dr. Olaf Rose und Udo Pastörs angekündigt. Den geselligen Teil des Tages bilden Projekt Aaskereia/Mahnwache mit ihren rockigen Balladen. Durch den Tag führt der bekannte Aktivist Sebastian Räbiger. Natürlich wird es auch im kommenden Jahr wieder einige Überraschungen geben. Was genau, das sollte man sich am Besten vor Ort selbst anschauen! Wir sehen uns am 14. April im Südwesten! Dr. Olaf Rose: "Deutsche Friedensbemühungen 1939-1945 und die Wahrheit über die Abdankung des englischen Königs" Udo Pastörs: "Kulturrevolution der 68iger und ihr materialistisches Weltbild" Projekt Aaskereia/Mahnwache: mit ihrem nationalen Liedgut Sebastian Räbiger führt durch das Programm Weitere Programmpunkte: - Harfenspielerin, -Volkstanzvorführungen - Laien-Theater, - Frauenchor - Trommler- und Fahnengruppe - Kinderbetreuung + Spielplatz - Speis und Trank - Verkaufs- und Informationsstände - offener Volkstanz nach Veranstaltungsende - Zelt- und Übernachtungsmöglichkeit


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