26.11.2010
Wie halten es die Richter mit der Wahrheit?
Trotz deutlich verstärkter Polizeipräsenz und medialem Interesse, ging heute der Prozess gegen zwei NPD-Mitglieder und einem JU-Mitglied wegen mutmaßlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Trier nicht zu Ende.
Mit einer fadenscheinigen Begründung wurde der 2.Befangenheitsantrag gegen Armin Hardt von seinen Richterkollegen abgelehnt. Während der Vorsitzende Richter Hardt und die Beisitzende Richterin Corinna Kraus in ihren dienstlichen Erklärungen bestritten haben, dass am 8. September 2010 der Richter Hardt in einer Frage an einen Angeklagten die pauschalisierende abwertende Formulierung „brauner Supf“ verwendete, gibt es erhebliche Zweifel ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen. Neben drei eidesstattlichen Versicherungen von Prozessbeobachtern und der Stellungnahme des damals Angeklagten, bestätigt auch eine Schöffin aus Wittlich in ihrer dienstlichen Stellungnahme, dass Richter Hardt bei der Erörterung der Vorstrafen die Phrase vom „braunen Sumpf“ benutzte. Bezeichnend, dass der andere Schöffe Hans Wilhelm Triesch, der auch für die SPD im Stadtrat Trier sitzt, sich nicht erinnern kann und der Staatsanwalt Patzak eine ähnliche Stellungnahme abgab. Da nun widersprüchliche Erklärungen vorlagen, konnte die zuständige Kammer keine Befangenheit bejahen, weil bei Befangenheitsanträgen der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten nicht gelten würde!
Nun darf sich das Landgericht mit weiteren Befangenheitsanträgen gegen Armin Hardt und Corinna Kraus beschäftigen, da nach unserer Auffassung die beiden Richter vorsätzlich falsche dienstliche Erklärungen abgegeben haben.
Neben den Anträgen von RA Eike Erdel habe ich noch argumentativ unterstützende Schriftsätze eingereicht.
Insbesondere Richterin Kraus wirkte sichtlich nervös ob der geballten Wucht der Anträge, deren Verlesung allein eine Stunde dauerte.
Als einziger Zeuge des Verhandlungstages erschien der regionale Vorsitzende vom Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, der bestätigte, dass keine Anmeldungen für Kranzniederlegungen bei offiziellen Veranstaltungen erfolgen.
Somit wäre die Anklage wegen einer Kranzniederlegung am 8.Mai 2009 wegen angeblichem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz spätestens durch die ständige Praxis der Stadt ad absurdum geführt.
Die Verteidiger stellten mehrere Beweisanträge,über die das Gericht noch entscheiden muss.
Nach der mittlerweile eingetroffenen mehrdeutigen Antwort des LKA, hat das Landgericht immer noch nicht entschieden, ob eine DNA-Untersuchung vorgenommen werden soll.
Interessant: In ihrem aktuellen Aufruf für eine Antifa-Demo am 4.Dezember in Trier, bereiten die Initiatoren ihre Klientel darauf vor, dass die drei Angeklagten möglicherweise nicht verurteilt werden.
Am 15.Dezember 2010 wird die Verhandlung um 9 Uhr beim Landgericht fortgesetzt.
Verantwortlich:
Safet Babic, NPD-Stadtrat in Trier