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01.12.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Freispruch für Dörthe Armstroff: „Guten Heimflug“ –Plakate sind nicht strafbar!

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Dörthe Armstroff, Spitzenkandidatin
der NPD zur Landtagswahl 2011 in Rheinland-Pfalz

Merklich ruhig war es heute im Amtsgericht Montabaur.

Weder Presse - Meute noch Antifa-Horden ließen sich heute blicken. Dabei hätten sie einiges zu berichten gehabt. Schließlich ging es in der Verhandlung um die angebliche Strafbarkeit der „Guten Heimflug“-Plakate, die im Comic-Stil drei Orientalen auf einem fliegenden Teppich zeigen. Soviel Volksnähe rief im rheinland-pfälzischen Kommunalwahlkampf 2009 die berüchtigte Staatsanwaltschaft Koblenz auf den Plan. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden sämtliche Plakate abgehängt und Durchsuchungen bei Aktivisten durchgeführt. Angeklagt wurde schlussendlich die Landesvorsitzende Dörthe Armstroff, die der strafrechtliche Verantwortung für die Plakate des Landesverbandes bezichtigt wurde. Beobachter ahnten bereits wie das Urteil ausgehen würde, dauerte das Verfahren bereits über 18 Monate.

Bei der heutigen Verhandlung war die Staatsanwaltschaft recht kleinlaut. Das Gericht lehnte eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung ab und sprach die Angeklagte Dörthe Armstroff frei.

Wieder konnte in Rheinland-Pfalz ein kleiner Erfolg für die Meinungsfreiheit erkämpft werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verantwortlich: Safet Babic, Landespressesprecher

 


Quelle: http://www.npd-in-rlp.de/
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