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21.12.2007

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Bank 1 Saar muß NPD-Konten weiterführen

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Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Landgericht Saarbrücken die Bank 1 Saar eG im Wege einstweiliger Verfügung verpflichtet, die bei ihr geführten Girokonten der NPD-Landsverbände Saarland und Rheinland-Pfalz, sowie die der Kreisverbände Saarbrücken und Saar-Ost weiter zu führen. Die seitens der Bank Anfang Oktober 2007 ausgesprochenen Kündigungen sind damit erst einmal vom Tisch.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den selbstherrlichen Vorstand der Bank 1 Saar, allen voran für Kurt Reinstädtler, der noch vor zwei Monaten als Reaktion auf einen Bericht der ARD-Sendung »Report Mainz« in der BILD Saarland vollmundig gefordert hatte: »Macht der NPD die Konten dicht!«

Daß dies nicht so einfach ist, wurde dem Bankvorstand nun vom Landgericht mit bemerkenswerter Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben. So wies die zuständige Zivilkammer in der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, daß auch ein privates Kreditinstitut wie die Bank 1 Saar über den zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben mittelbar an die Grundrechte und damit insbesondere an das Willkürverbot gebunden ist. Da die NPD als zugelassene politische Partei auf eine bestehende Bankverbindung angewiesen ist und die Bank 1 Saar keine triftigen Gründe für die von ihr ausgesprochenen Kündigungen dargelegt hat, sei ihr die Fortführung der Bankverbindungen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zuzumuten, so die Richter.

Der Landesvorsitzende der NPD Saar, Frank Franz, begrüßte die Entscheidung des Landgerichts und äußerte im Anschluß an die Urteilsverkündung:

»Es freut mich sehr, daß das Gericht die Rechtsauffassung der NPD vollumfänglich bestätigt und den unseriösen Versuchen des Bank 1 Saar-Vorstandes, die unsere Partei finanziell auszutrocknen, einen juristischen Riegel vorgeschoben hat. Denn was sich die Bank 1 Saar hier erlaubt hat, ist wirklich eine ganz schöne Frechheit:

Zuerst führt sie über 20 Jahre lang ? selbst während des Verbotsverfahrens ? beanstandungslos NPD-Konten, wickelt die laufenden Bankgeschäfte von vier NPD-Landes- und Kreisverbänden ab und stellt uns sogar Überweisungsvordrucke für Parteispenden zur Verfügung, um dann wie aus heiterem Himmel und ohne Angabe von Gründen die Bankverbindung beenden zu wollen.

Die absolute Krönung bestand dann schließlich noch darin, daß der Anwalt der Bank im Prozeß den hanebüchenen Vorwurf erhob, die NPD habe sich nicht genügend um die Einrichtung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank bemüht. Das ist wirklich ganz schön dreist, denn gerade die Bank 1 Saar hat mit ihrem reißerischen Artikel in der BILD Saarland ja alles dafür getan, daß uns keine andere Bank ein Konto eröffnen will.

Das Urteil des Saarbrücker Landgerichts ist darüber hinaus aber auch von grundsächlicher Bedeutung, weil es klarstellt, daß nicht nur öffentlich-rechtliche Sparkassen, sondern auch private Kreditinstitute die Grundrechte mitberücksichtigen müssen. Somit wurde heute ein wichtiger juristischer Meilenstein genommen, der auch Ausstrahlungswirkung auf andere laufende Verfahren gegen Privatbanken haben wird. Aus diesem Grund werden wir hier nicht stehen bleiben, sondern auch das Hauptsacheverfahren bis in die letzte Instanz durchfechten.«

Während des Prozesses überkam einen zeitweise das Gefühl, daß der Vorstand der Bank 1 Saar an Gedächtnisschwund leiden könnte. Da behauptete deren Prozeßvertreter allen Ernstes, Rheinstädtler und Co. hätten von der Existenz der NPD-Konten erst durch die Sendung von Report Mainz erfahren. Das erscheint zweifelhaft, denn als der Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz, Peter Marx, im Jahre 2005 bei der Bank 1 Saar ein Konto für dessen Landesverband eröffnet hatte, hatte er extra mehrfach nachgefragt, ob es seitens der Bank irgendwelche Berührungsängste mit der NPD gebe, denn zu diesem Zeitpunkt sahen sich alle anderen Kreditinstitute zu einer Kontoeröffnung außerstande. Er hatte seinerzeit sogar noch das Parteiprogramm zur Lektüre überreicht, damit die Bank sich aus erster Hand über der politischen Zielsetzung der NPD informieren kann. Damals versicherte die Bank 1 Saar, daß man mit der Eröffnung eines NPD-Kontos überhaupt kein Problem habe...

Heute ist das angeblich alles nicht mehr wahr und es reicht eine Demonstration von ein paar Linksextremisten vor der Bankzentrale in Saarbrücken, damit dem Vorstand um Herrn Rheinstädtler plötzlich einfällt, er wolle mit ?extremistischen Organisationen? nichts zu tun haben. Wer so wenig Rückgrat hat, der darf sich nicht wundern, wenn er vor Gericht Schiffbruch erleidet.

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